Die
Satzung regelt den Besuch von Veranstaltungen des
Vereins „Förderung der Filmkultur“:
„Die
Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins soll Mitgliedern und Gästen möglich
sein. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist jederzeit – auch anläßlich einer
Veranstaltung – möglich.“ (§ 4,4)
„Es wird
ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.“ (§ 5,1)
Gäste
zahlen einen Clubbeitrag für jede einzelne Veranstaltung.