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Die Satzung regelt den Besuch von Veranstaltungen des
Vereins „Förderung der Filmkultur“:

„Die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins soll Mitgliedern und Gästen möglich sein. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist jederzeit – auch anläßlich einer Veranstaltung – möglich.“ (§ 4,4)

Es wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.“ (§ 5,1)

Gäste zahlen einen Clubbeitrag für jede einzelne Veranstaltung.