Verein Förderung der Filmkultur e.V.
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Höchstadt, den 20.08.2010
Offener Brief
an Landrat E. Irlinger
zu Ihrem Schreiben sowie dem der Heimaufsicht an die WAB Kosbach vom März/Juni 2010
Sehr geehrter Landrat Irlinger,
wir begrüßen es, daß Sie sich hinter Ihre Mitarbeiter stellen. Allerdings: Für uns unverständlich und in der Konsequenz für die therapeutische Arbeit der WAB (Wohnen und Arbeiten Behinderter) Kosbach mit hauptsächlich ehemaligen Suchtkranken skandalös finden wir Ihre Auffassung, daß Sie in der gleichen Weise wie Herr Raitzig von der Heimaufsicht eine Verbindung konstruieren, es [sei] nicht mit dem „Selbstbestimmungsrecht und der Selbstverantwortung volljähriger Menschen vereinbar […], Fernsehen und das Trinken von Alkohol generell zu verbieten.“
Um es gleich vorweg zu sagen:
Alle Bewohner sind freiwillig in der WAB und kommen zu über 90% aus einer Suchtproblematik! Und sie haben bei ihrem Eintritt in die WAB die bislang bestehende „Hausordnung“ – u.a. ohne Alkoholkonsum zu leben - akzeptiert und im Laufe der Zeit auch als sinnvoll und notwendig erkannt (s. entsprechendes Protokoll des Heimbeirates). Die sowohl von Herrn Raitzig als auch von Ihnen eingeräumte Notwendigkeit von „Einschränkungen“ aus „therapeutischen Gründen“ stellen dabei allerdings keine singulären oder Ausnahmemaßnahmen dar, sondern geschehen in der WAB aus grundsätzlichen Erwägungen im Interesse des Ausschlusses einer Fremd- und Selbstgefährdung der Bewohner heraus. Provokant gefragt: Würden Sie Ihr Ansinnen auf freien Alkoholkonsum auch bei die Laufer Mühle einfordern? Insofern möchten wir unsere Empörung über das Ansinnen der Heimaufsicht zum Ausdruck bringen, die Möglichkeit des Konsums von Alkohol in der WAB anscheinend erzwingen zu wollen. Sicherlich haben Sie schon einmal etwas von „psychosozialer Ansteckung“, einem Begriff aus der Arbeit mit Drogenabhängigen, gehört. Alkoholkonsum ist – wenn einmal freigegeben - weder mengenmäßig noch lediglich auf einen Teil der Bewohner begrenzbar.
Ihre Vorgaben bzw. die des Herrn Raitzig erinnern an die fatale politisch-ideologisch motivierte Diskussion eines „Rechts auf Rausch“, an deren Folgen wir heute noch leiden. Es läßt sich schwer feststellen, wieviele junge Leute diese Botschaft der Verharmlosung befolgt und beispielsweise an haschischinduzierten Psychosen leiden. Die therapeutischen Einrichtungen – auch die WAB - jedenfalls sind entsprechend gut gefüllt. Auf das sog. „Komasaufen“ möchten wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Bekanntermaßen wirkt Alkoholkonsum zudem oftmals als „Rampe“ für den Konsum anderer Drogen. Die ganze Gesellschaft hat nicht nur wegen der gesundheitlichen Folgekosten unter den Auswirkungen zu leiden. Das Beispiel der Laufer Mühle bestätigt einmal mehr, daß einzig abstinenzorientierte therapeutische Einrichtungen speziell in der Arbeit mit Suchtkranken erfolgreich arbeiten. Was scheint Sie eigentlich daran zu stören?
Ein Beispiel hier aus Höchstadt soll das verdeutlichen, was auf uns alle nicht nur in Höchstadt zukommen kann:
Laut Polizeibericht Erlangen trafen zwei Bewohner der WAB im Engelgarten auf eine Gruppe der sich dort tummelnden sog. Drogenszene. Sie ließen sich dort zunächst mit Alkohol „abfüllen“ und bekamen dann Amphetamine (Aufputschmittel). Beteiligt waren auch zwei Mädchen, die sich später anscheinend von den beiden belästigt fühlten und ihre „Freunde“ zur Hilfe riefen. In der Folge entwickelte sich eine wüste Schlägerei, die sich in der Einrichtung der WAB fortsetzte. Es gelang dem diensthabenden Betreuer nicht, diese zu beenden. Erst nach Eintreffen der Polizei etwa eine halbe Stunde später konnte die Situation beruhigt werden. Beide Bewohner mußten kurzfristig in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Wenn sich unsere Mitbürger möglicherweise im Laufe der Zeit aufgrund einer Häufung von Vorkommnissen gegen Behinderteneinrichtungen aussprechen, käme das einem Scheitern aller Integrationsbemühungen gleich.
Entgegen Ihrer Behauptung hat niemand den Bewohnern Fernsehkonsum „generell“ verboten. (Zur Konsequenz, keine eigenen Fernseher auf den Zimmern einzurichten, wohl aber im Gemeinschaftsraum, führen wir weiter unten genauer aus). Wenn hingegen die „persönliche Selbstbestimmtheit der Bewohner“ laut Herrn Raitzig darin besteht, Alkohol und Fernsehen im Prinzip frei - auch auf ihren Zimmern –zu konsumieren, birgt das erfahrungsgemäß die Gefahr des Rückzugs ins Individuelle sowie eine Verschärfung der psychischen Schwierigkeiten. Die Folgen sind empirisch einfach belegbar. Müßte die WAB Ihren Maßgaben folgen, wäre eine jahrzehntelange, bewährte und an fachlichen Standards orientierte therapeutische Arbeit liquidiert! So könnte demnächst die Einrichtung im Volksmund umbenannt werden in „Haus zum besoffenen Kiffer“.
Wir halten fest:
Seit Bestehen unseres Kinoprojektes Aischtaler Filmtheater in Höchstadt haben wir immer wieder in kulturellen Kooperationsprojekten mit der WAB Kosbach zusammengearbeitet: Kindersoldaten (gemeinsam mit Barmherzige Brüder Gremsdorf), Mediengewalt (unter Ihrer Schirmherrschaft), Filmgruppe mit Bewohneren der WAB/Barmherzige Brüder. Wir haben immer die in der WAB herrschende warmherzige Atmosphäre geschätzt sowie die fachkompentente Anleitung in den Projekten durch die Betreuer. In Begleitung von Betreuern besuchten eine Reihe von Bewohnern unsere Filmveranstaltungen.
Was uns allen im Fernsehprogramm zugemutet wird: Wer das Programm gerade der Privaten Abbieter mit ihren Horror- und Gewaltfilmangeboten - oft die ganze Nacht hindurch - („Ghost Whisperer Stimmen aus dem Jenseits“, Star Wars – Krieg der Sterne“, „Full Metall Jacket“) und die Ergebnisse der Medienwirkungsforschung kennt, weiß eigentlich, daß ein eigener Fernseher ggfs. auch in Verbindung mit einigen Schnäpsen o.ä. nicht nur wieder einen Rückzug in die Einsamkeit einer Phantasiewelt bedeutet, sondern auch aggressionsfördernd sein kann. Gerade Sie, Herr Landrat, haben sowohl durch Ihre lobenswerte Schirmherrschaft bei unserer Reihe zur Mediengewalt aber auch durch Ihre Unterstützung des Kölner Aufrufs gegen Mediengewalt gezeigt, daß Ihnen die angerissenen Zusammenhänge bekannt sein dürften.
Zur Erinnerung: Je mehr Zeit Jugendliche vor dem Bildschirm – TV oder Computer – verbringen, desto eher distanzieren sich diese von ihrem sozialen Umfeld. So lautet das Ergebnis einer aktuellen Studie der American Medical Association. … Die vor kurzem veröffentlichte Studie hat dazu eine Umfrage von 3.000 Jugendlichen zwischen 14 und 15 aus dem Jahr 2004 zum Thema Medienkonsum analysiert. Zudem befasste sich das internationale Forscherteam noch mit einem wissenschaftlichen Bericht zum gleichen Thema aus den Jahren 1987/88.[1]
„[…] Gewalt im Fernsehen ist wie Umweltverschmutzung
Es ist erstaunlich, dass bis heute der Zusammenhang zwischen Gewalt im Fernsehen und Gewalt bei Kindern, Jugendlichen und späteren Erwachsenen immer wieder bestritten wird. Die mit unterschiedlichen Methoden gewonnenen Ergebnisse sind jedoch eindeutig und der Zusammenhang zwischen dem Betrachten von Gewalt im Fernsehen und Gewalt in der realen Welt zweifelsfrei nachgewiesen. Tückisch an diesem Zusammenhang ist, dass er sich – ähnlich wie es sich mit Rauchen und Lungenkrebs verhält – mit einer zeitlichen Verzögerung von mindestens einem Jahrzehnt realisiert. Steigt die Gewalt an, ist es also bereits zu spät! Es wird Zeit, dass wir damit aufhören, diese Zusammenhänge systematisch zu leugnen.“[2]
Zu Ihren Ausführungen bzw. denen des
Herrn Raitzig von der Heimaufsicht im Einzelnen:
Statt die fachlich-sachlichen Grundlagen der therapeutischen Arbeit in der WAB genau erfassen zu wollen (oder zu können?), gibt sich Herr Raiting seinen „Eindrücken“ hin:
“… jedoch wurde durch den ersten Eindruck vermittelt, daß die gesetzlichen Vorgaben des Art. 3 Abs. 3 Ziff 3 PfleWoqG nicht erfüllt werden.“
Besagter „Art. 3 Qualitätsanforderungen an den Betrieb“ besagt unter „(3) Der Träger einer stationären Einrichtung hat sicherzustellen, dass … 3. ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement betrieben wird …“.
Herr Raitzig hätte beispielsweise sehr leicht feststellen können, daß es von Bewohnerseite sehr wohl einen aktiven Heimbeirat gibt. Stattdessen stützt sich Herr Raitzig auf einen vagen „Eindruck“ und konstruiert so einen Gegensatz, der die allgemein gehaltenen gesetzlichen Bestimmungen mit entsprechenden Inhalten offensichtlich neu füllen soll.
Diese Konstruktion meint Herr Raitzig damit stützen können, daß er die fachkompetenten Äußerungen der Mitarbeiter der WAB auf die bloße Meinungsschiene setzt, um sie dann als „Weltanschauung“ – klingt nach Mission - abzuwerten. Es geht hierbei auch nicht um „Maßnahmen“ (Raitzig), vielmehr sind das Alkoholverbot wie auch der Gemeinschaftsfernseher Teil eines fachlich begründeten Konzeptes.
Hingegen Originaltext Herr Raitzig: „Dabei wurde durch die verantwortlich Leitung vor Ort erklärt, dass auf den Zimmern der Bewohner keine Fernsehgeräte oder ähnliches zugelasssen werden. Auch herrsche absolutes Alkoholverbot in der Einrichtung, das sogar soweit geht, dass die Bewohner auch außerhalb der Einrichtung keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen. Begründet wurde dies mit einer sehr allgemein gehaltenen pauschalen Äußerung, dass zum einen fernsehen zu Aggressionen führen könnten und dass Alkohol in Wechselwirkung zu Medikamenten stehen könne. (Hervorhebung von uns)
Aus Sicht der FQA des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt handelt es sich hier um einen massiven Eingriff in die die persönliche Selbstbestimmtheit der Bewohner. Dies kann zwar in Einzelfällen begründet sein, darf aber letztendlich nicht dazu führen, dass aus eigenen Weltanschauungen oder aus Arbeitserleichterung diese Maßnahmen verallgemeinert werden.“
Die „Hausordnung“ (Raitzig) in der WAB basiert mitnichten auf einer „Weltanschauung“, wie Herr Raitzig unterstellt. Denn: „Unter einer Weltanschauung versteht man heute vornehmlich die auf Wissen, Erfahrung und Empfinden basierende Gesamtheit persönlicher Wertungen, Vorstellungen und Sichtweisen, die die Deutung der Welt, die Rolle des Einzelnen in ihr und die Sicht auf die Gesellschaft betreffen.“[3]
Weiter Originaltext Herr Raitzig: „Die Einrichtung wird aufgefordert, ihre ‚Hausordnung’ entsprechend anzupassen und allen Bewohner im Sinne des Art 3 Art. 3 Abs. 2 Ziff 2 und 6 PfleWoqG das Recht auf Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und Selbstverantwortung einzuräumen.“
Tatsächlich besagen im angeführten Art 3 die Ausführungen unter
„(2) Der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung haben sicherzustellen, dass
[…] 2. die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt und gefördert werden, insbesondere bei Menschen mit Behinderung die sozialpädagogische Betreuung und heilpädagogische Förderung sowie bei Pflegebedürftigen eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleistet wird,
6. den Bewohnerinnen und Bewohnern eine nach Art und Umfang ihrer Betreuungsbedürftigkeit angemessene Lebensgestaltung ermöglicht wird und die erforderlichen Hilfen gewahrt werden.“
Man muß sich nur einmal der Mühe unterziehen, die Waschzettel der diversen Bewohnern verordneten Medikamente zu lesen, so ist leicht festzustellen, daß dabei Alkohol kontraindiziert ist. Die abwertende Äußerung des Herrn Raitzig von einer „sehr allgemein gehaltenen pauschalen Äußerung“ scheint sich entweder aus fachlicher Unkenntnis konzeptioneller Zusammenhänge oder aus vorsätzlichem Desinteresse zu speisen, denn die Mitarbeiter der WAB verfügen selbstverständlich über eine fachliche Kompetenz, die die allgemeinen Standards über das Zusammenwirken von Alkohol und Psychopharmaka kennt.
Zudem unterstellt Herr Raitzig, daß z.B. das Alkoholverbot eher aus einer Bequemlichkeit („Arbeitserleichterung“) heraus erfolge. Wenn nun Alkoholkonsum bei den Bewohnern der WAB seiner Meinung nach unter „angemessene Lebensgestaltung“ fällt, so könnte sich die Leitung möglicherweise der Förderung von Fremd- bzw. Eigengefährdung schuldig machen. Allerdings: Sollte es zu einer solchen Gefährdung kommen, stellt sich die Frage, was dann dabei die „erforderlichen Hilfen“ sind: Auf Wunsch wird Bier und Schnaps bereitgestellt sowie eine „fachkundige“ Anleitung zum kontrollierten Trinken unter ärztlicher Aufsicht gegeben? Und wenn doch mal einer ins Koma o.ä. fällt: Soll die WAB - auf eigene Kosten natürlich – einen Arzt einstellen, der die Süchtigen „begleitet“? Das erinnert sehr an die Ideologie eines „Lebens mit Drogen“ in sog. Fixerräumen mit „kontrolliertem Drogenkonsum“ unter „hygienischen Bedingungen“ – womit man Menschen „betreut“ bis zum bitteren Ende in ihrer Sucht hält. Und wenn es eben schief geht, könnte der zynische Kommentar gewisser „Drogenberater“ kommen: Pech gehabt, war eben nicht die richtige Droge bzw. der falsche Umgang mit ihr.
Wie eingangs gesagt: Die Bewohner der WAB leben gerade in dieser Einrichtung auf freiwilliger Basis, weil diejenigen, die mit einer Suchtproblematik gekommen sind, wissen, daß sie in einer Art geschützter Umgebung sich für eine Lebensgestaltung ohne Suchtstoff stärken können. Dies ist auch eine der Positonen des Heimbeirates, der aus der Mitte der und von den Bewohnern gewählt wird.
Zudem wird jeder seriös arbeitende Suchtberater bestätigen, daß unter Alkoholeinfluß keine Therapie möglich ist. Wer täglich die Zeitung aufmerksam liest, dem müßten Meldungen über aggressive Akte unter Alkoholeinfluß auffallen. Wie aber soll eine Lebensgemeinschaft, in der wie in der WAB alle Bewohner gegenseitig aufeinander angewiesen sind, funktionieren, wenn jederzeit unter Alkholeinfluß mit willkürlichen aggressiven Gefühlsausbrüchen zu rechnen ist? Welche Aufgabe kommt dann den Betreuern zu? Die von Dompteuren, die „Schadensbegrenzung“ zu gewährleisten haben? Das geht natürlich auch mit Billigkräften von sonst woher – sollte das einer der Hintergründe für Ihre nicht nur von uns so empfundene Attacke auf die WAB unter dem Vorwand einer Verteidigigung des „Selbstbestimmungsrechts“ sein? Nicht nur wir wissen, daß reichlich „Pflegekräfte“ in Osteuropa in den Startlöchern stehen.
Was bedeuten die wohlklingenden, wenn auch schwammigen Begriffe, wenn Herr Raitzig von der WAB „Gelebtes Qualitätsmanagement“ bzw. „Funktionierendes Qualitätsmanagement“ einfordert?
Generell bedeutet QM die Übernahme von Sichtweisen und Methoden aus der Wirtschaft in den sozialen Bereich, vorzugsweise Schulen.[4] Ging es dort um die Erfüllung von Anforderungen hinsichtlich von „Produkteigenschaften“ und darum, daß alle Bereiche des „Unternehmens“ (mit-) verantwortlich für die Qualität sind, so gelten nun als ultimative Kriterien des Qualitätsverständnisses „die optimale Bedürfnisbefriedigung der Kunden, Klienten und der Gesellschaft.“[5]
Was heute allerdings auch als Selbstbestimmung gilt, sei kurz umrissen:
„Jeder Jugendliche wird heute zum flexiblen Konstrukteur seiner eigenen Biographie mit einem persönlichen Wertekosmos, er muß und er kann sich seine Identität und seine Wertorientierungen aus Versatzstücken selbst und verantwortlich zusammenbauen, sozusagen sein eigenes biographisches und ethisches ‚Gesamtkunstwerk’ schaffen und inszenieren, ein Kunstwerk, dessen Inhalt er selbst ist.“ (13. Shell Jugendstudie 2000, zit. Nach Schachtner 2001, 27)
„Qualitätsmanagement und Qualitätsentwicklung gewinnen in der Freien Wohlfahrtspflege immer mehr an Bedeutung. Ökonomisierung und Preiswettbewerb im Bereich der Sozialen Arbeit bestimmen den modernen Sozialmarkt. Die Träger sozialer Dienstleistungen optimieren ihr berufliches Handeln und verbessern kontinuierlich die Servicequalität ihrer Angebote.“[6]
Die Erstellung eines Qualitätsleitbildes hat sich dabei an Merkmalen wie Input, Prozeß, Output zu orientieren, also an einer Ergebnisorientierung. Statt Kunden oder Klienten im engeren Sinne spricht man auch von „Partner“ und „Mitproduzenten“ in einem sozialen Prozeß. Die Qualität der Arbeit eines „Anbieters“ sozialer Dienstleistungen muß dabei stets dokumentiert werden. Damit ist gemeint, daß zu zentralen Qualitätsbereichen empirische Daten zu sammeln sind, um „Außenstehenden“ einen „glaubwürdigen Eindruck in die Arbeitsqualität zu ermöglichen (Evaluation).
Der Aufbau des Schreibens des Herrn Raitzig läßt Methode erkennen, die durch Ihr Schreiben gedeckt wird.
Um die Notwendigkeit eines kontinierlichen Beratungsprozesses zu schaffen und damit zu einer an eher subjektiven Kriterien orientierten willkürlichen Überprüfungspraxis zu gelangen, müssen Scheingegensätze aufgebaut werden. Ein methodischer Kniff hierbei ist, die Existenz objektiven Wissens im Sinne von Fachwissen im Konzept beispielsweise der WAB einfach zu leugnen (s. o. Ausführungen des Herrn Raitzig: zu „Weltanschauung“ etc.). Statt sinnvollem Zusammenleben in einem Gemeinwesen führen die von Ihnen und Herrn Raitzig geforderte Neuorientierung der Arbeit in der WAB zu einer Auflösung dieser Solidargemeinschaft hin zu einer Ansammlung von Individuen, in der die Menschen auf ihre aktuellen Befindlichkeiten zurückgeworfen sind und die sie ausleben können sollen. Steht am Ende nicht die Auflösung bestehender Strukturen einer Einrichtung wie der WAB hin zu einer an wirtschaftlichen Effizienzkriterien orientierten „Verwahreinrichtung“, in der die Mitarbeiter - wie im Rahmen der Schulentwicklung die Lehrer auch - mehr und mehr von pädagogisch kompetenten Fachkräften zu Animateuren werden und statt gelebtem Gemeinwesen ein rein angebotsorientierter „Erfahrungs- und Erlebnisraum“ bereitgestellt wird? Werden dabei bisher bewährte, therapeutisch wirksame Konzepte negativ so überzeichnet, daß daraus scheinbar die Notwendigkeit für die Umgestaltung der Soziallandschaft geschaffen wird und ein betriebswirtschaftlich ausgerichtetes ‚Qualitätsmanagement’ Leitfunktion erhält?
Wir haben uns natürlich auch weiterführende Gedanken zu den Hintergründen für diese Entwicklung bei den sogenannten „Dienstleistern“ gemacht.
Bekanntermaßen sind Sie, Landrat Irlinger, gelernter Lehrer mit nach wie vor sehr gutem pädagogischen Ruf. Wir gehen davon aus, daß Sie sich daran erinnern, wodurch eine funktionierende, auf Kooperation beruhende Klassengemeinschaft zustande kommt: Der Lehrer ist der Stifter dieses gewaltfreien Zusammenhaltes und der gelebten gegenseitigen Hilfe. Seine Aufgabe besteht darin, positive Ansätze aufzugreifen und zu fördern, den Kindern bei der Überwindung ihrer Schwächen und Unzulänglichkeitsgefühle behilflich zu sein sowie Tendenzen zu unsozialem Verhalten entgegenzuwirken. Sie kennen, was die Fähigkeit eines Schülers zur Mitarbeit angeht, sicherlich alle Varianten seiner Aufregung, seiner Formen der Weigerung, sein Abseitsstehen, Mangel an Interesse und an Konzentration (heute aufgrund der massiven Meidieneinflüsse verschärft) Zeitvertrödelung anstatt der Hausaufgaben und vieles andere mehr. Mit anderen Worten: Es wird Ihnen sicherlich in behutsamer pädagogischer Kleinarbeit (weitgehend) gelungen sein, Ihren Unterricht so gestaltet zu haben, daß die prosozialen Entwicklungsmöglichkeiten aller Schüler zur vollen Entfaltung gebracht wurden. Ein solches Zusammenwachsen zu einer schönen Klassengemeinschaft, in der sich jeder aufgehoben und für ein gemeinsames Voranschreiten mitverantwortlich fühlt, ist die Gestaltungsaufgabe jedes Lehrers und Grundlage allen Lernens. Zum in einem Lernprozeß unter Anleitung immer mehr ausdifferenzierten Sozialgefühl gehören beispielsweise die Unterscheidung von angebrachten und unangebrachte Kontaktaufnahmen, aber auch der Umgang mit Verhaltensweisen die aus Gefühlen wie Eifersucht oder Unterlegenheit resultieren. Das Üben einer freundschaftlichen Kontaktaufnahme, Verständnis füreinander erwerben oder die Zuversicht, daß Konflikte lösbar sind, sind auch wichtige Fahigkeiten für jede spätere Tätigkeit in der Zusammenarbeit mit Berufskollegen.
Gerade weil in der WAB über 90% der Bewohner aus einer Suchtproblematik bzw. aus schweren Lebenskrisen in die Einrichtung kommen, ist es für die Anbahnung „normaler“ Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten unabdingbar, daß die Bewohner lernen, Aufgaben in sozialen Miteinander zu bewältigen. Einige arbeiten beispielsweise in der Gartengruppe der WAB, andere in der Werkstatt der Barmherzigen Brüder Gremsdorf. Überall sind emotionale Präsenz und Kooperationsbereitschaft gefordert.
Wenn hingegen die „persönliche Selbstbestimmtheit der Bewohner“ laut Herrn Raitzig darin besteht, Alkohol und Fernsehen im Prinzip frei - auch auf ihren Zimmern –zu konsumieren, birgt das erfahrungsgemäß die Gefahr des Rückzugs ins Individuelle sowie eine Verschärfung der psychischen Schwierigkeiten. Die Folgen sind empirisch einfach belegbar.
Neben bei bemerkt: Wenn sowohl Sie als auch die Heimaufsicht sich in Bezug auf die von der WAB geforderten Änderungen im Konzept auf das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland berufen, so paßt der Bezug wohl nicht so recht, denn unser Grundgesetz führt in den unveräußerlichen Grundrechten Abwehrrechte des Bürgers gegenüber Eingriffen seitens des Staates auf. Wenn überhaupt das GG thematisiert würde, könnte Ihnen und Herrn Raitzig möglicherweise unterstellt werden, daß Sie mit Ihren Forderungen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit von Bewohnern der WAB eingreifen.
Im Artikel 1, 1 GG heißt es zwar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und weiter in Artikel 2:
„(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Artikel 3: „(3) … Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Um unsere Position zu verdeutlichen zitieren
wir aus einigen entsprechenden Kommentaren zu Artikel 1 GG:
„[…] Sodann wird die weitgehende Verpflichtung statuiert, die Menschenwürde ‚zu schützen’. Das bedeutet – anders als im ersten Fall – ein positives Tun. Die öffentliche Gewalt ist gehalten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenwürde vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Gegen Angriffe hat sie Schutz zu gewähren. Diese bilaterale Verpflichtung des Abs. I 2 macht daher auch einen genauen und erschöpfenden Katalog entbehrlich, der die mit den ‚klassischen’ Gr.-Bestimmungen oft nicht erfaßbaren ‚modernen Verstöße’ gegen Menschenwürde und Menschenrechte, wie Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Entrechtung, Zwangsverschleppung, Ächtung, Versklavung, Massenaustreibung, Genocidium usw. zu registrieren hätte.“[7]
Insofern greift eine Bezugnahme auf das Grundgesetz hier nicht, zumal die Bewohner wie gesagt freiwillig in die WAB kommen und die bislang geltende Hausordnung dabei anerkennen.
Zum politischen Hintergrund:
Das Werk, das in den Schulen begonnen wurde, soll nun – verbunden mit weiterem Sozialabbau - anscheinend flächendeckend fortgesetzt werden. Schön tönte es vom „Manager im Lehrerzimmer“. „In Nordrhein-Westfalen können sich Schulleitungen durch Berater aus der Wirtschaft coachen lassen. Schulleiterinnen und Schulleiter müssen sich heute immer mehr Managementqualitäten aneignen. In Nordrhein-Westfalen werden sie dabei von Fachleuten aus der Wirtschaft unterstützt. Klassische Managementthemen gehörten nicht zu … Erstausbildung [eines Schulleiters]. ‚Das Berufsbild des Schulleiters hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert und ist dem des Managers eines mittelständischen Unternehmens immer ähnlicher geworden’, erklärt Heike Zerfowski, eine von mittlerweile rund einhundert Schulleiterinnen und Schuleitern in Nordrhein-Westfalen, die sich durch einen Berater aus der Wirtschaft coachen lassen. ‚Ich muss Personalentscheidungen treffen, die innere Organisation der Schule koordinieren, Sponsorengelder akquirieren und dieses Geld vernünftig verwalten, Marketing für die Schule betreiben, Kontakte zu Firmen pflegen und diese für die Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler nutzen’, gibt die Schulleiterin der Ganztagshauptschule Wuppertaler Straße in Köln einen Einblick in ihren Arbeitstag. ‚Das ist nicht wenig – und anders als bei einem klassischen Manager waren Themen wie Personal- und Organisationsmanagement, Marketing, Fundraising und Budgetierung nicht Bestandteil ihrer primären Ausbildung.’“[8]
Soll die WAB etwa auch auf Sponsorenwerbung umgestellt und dafür von der Politik „reif“ gemacht werden – Effizienz und Wettbewerb heißen die Zauberwörter - , einem privaten Anbieter oder Investor zugeschlagen zu werden?
Seit Anfang der neunziger Jahre
ist die fachliche und institutionelle Entwicklung der Qualität der
Behindertenhilfe, und damit die praktische Arbeit in den Heimen für behinderte
Menschen in enorme Turbulenzen geraten und sieht sich mit ihr bisher fremden
Qualitätsinteressen konfrontiert. Begriffe wie ‚Qualitätssicherung’
‚Effizienzsteigerung’ und ‚Controlling’ halten Einzug in den Jargon von
Erziehern, Sozial- und Heilpädagogen.
„Die bisher im Sozial- und
Gesundheitswesen gültigen Werte und Normen werden in Frage gestellt. Sie seien
nicht mehr bezahlbar. Zugleich wird nach mehr Qualität gerufen – ein
offensichtlicher Widerspruch, vor allem, wenn man in Rechnung zieht, dass es
insgesamt noch nie so viel Geld gegeben hat wie heute, und dass auf der anderen
Seite dem Sozial- und Gesundheitsbereich in empfindlicher Weise Mittel entzogen
werden, so dass logischerweise seine Qualität herabgesetzt wird“ (SPECK
1999a, S. 11).[9]
Daher also scheint der Wind zu wehen - das alles aber wollen wir Bürger nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schramm
1. Vorsitzender
Anlage
[1]
Vgl. http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news[action]=detail&news[id]=2803
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Weltanschauung
[7] http://grundrechteforum.de/2010/dokumente/bonner-kommentar/wernicke-kommentar-art-1-g/
Vgl.
auch „Bleibt die Menschenwürde unantastbar?“ Ernst-Wolfgang Böckenförde,
in: Blätter für deutsche und internationale Politik 10/2004: „Den Inhalt
der Menschenwürde bestimmte Dürig in einer Weise, die das vor-positive
Fundament, das Art. 1 Abs. 1 in das positive Recht transformiert – damals
communis opinio –, klar zum Ausdruck bringt: ‚Jeder Mensch ist Mensch
kraft seines Geistes, der ihn abhebt von der unpersönlichen Natur und ihn
aus eigener Entscheidung dazu befähigt, seiner selbst bewusst zu werden,
sich selbst zu bestimmen und sich und die Umwelt zu gestalten.’ Diese
Freiheit zur Selbst- und Umweltgestaltung ist für alle Menschen gleich
gedacht, sie ist dem Menschen an sich eigen; nicht die jeweilige
Verwirklichung im konkreten Menschen, sondern die ‚gleiche abstrakte Möglichkeit’,
das heißt die potenzielle Fähigkeit zur Verwirklichung ist
entscheidend.“
Aus dem Rechtslexikon: „Hierzu hat das BVerfG vor allem die Objektformel entwickelt, nach der ein Eingriff in die Würdes des Menschen dann vorliegt, wenn der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns wird (BVerfGE 9, 89,95; 57, 250, 275), wenn er ‚einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektsqualität prinzipiell in Frage stellt’ (BVergE 30, 1, 26), wenn ‚in der Behandlung im konkreten Fall eine willkürliche Mißachtung der Würde des Menschen liegt. Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand, die das Gesetz vollzieht, muß also, wenn sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes, dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, also in diesem Sinne eine 'verächtliche Behandlung' sein“ (BVerfGE 30, 1, 26). Als Beispiele für Eingriffe in die Würde des Menschen werden in Literatur und Rechtsprechung u.a. genannt: Sklaverei, rassische Diskriminierung, Folter, körperliche Strafe, Einsatz eines Lügendetektors (BVerfG NJW 1982, 375) und Besteuerung des Existenzminimus.“ http://www.lexexakt.de/glossar/menschenwuerde.php
[8]
„Manager im Lehrerzimmer“, Hermann
Meuser, http://www.forum-schule.de/forum-schule-archiv/fs19/magtma7.html
[9]
Zit nach: „Qualitätssicherung in der Behindertenhilfe – Schnäppchen
oder Mogelpackung?“ http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/58715.html